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Der Kodex der Holders of Peace
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Kodex der Holders
of Peace
Version 190904
Die Holders of Peace wurden auf
dem Wunsch gegründet, eine starke, eng zusammen
haltende Gemeinschaft zu bilden, welche sich um eine
friedliche, faire und ehrenhafte Gesellschaft bemüht.
Dies soll diese Verfassung und unser Verhalten
erreichen und durch die Repräsentation unserer
Ideale ein Beispiel für alle geben.
Abschnitt
A: Struktur
Artikel I. -Struktur der
Allianz-
Die Holders of Peace bestehen aus
den:
a) Master of Peace (MoP)
b) Templern (T)
c) Peacekeepern (PK)
d) Novizen (N)
Artikel II. -Master of Peace-
(1) Die
Master of Peace bilden den Rat der Holders of Peace.
(2) Es
gibt drei Master of Peace.
(3) Nur
ein Templer kann zum Master of Peace gewählt
werden.
(4) Die
Master of Peace werden zu Beginn einer Runde von allen
stimmberechtigten Mitgliedern der Holders of Peace für
die Dauer der gesamten Runde gewählt.
(5) Verlangen
5 Holder of Peace begründet die Abwahl eines
Ratsmitgliedes, so ist eine Abstimmung anzusetzen.
Stimmt eine Mehrheit der Holder of Peace für die
Abwahl, so ist ein neues Ratsmitglied zu wählen.
(6) Eine
unbegrenzte Wiederwahl ist möglich.
(7) Master of Peace müssen im IRC aktiv sein, ebenso im Forum und im Spiel.
Artikel III. -Templer-
(1) Die
Templer sind die Gründer oder verdiente
Mitglieder der Holders of Peace.
(2) Ein
Peacekeeper kann auf Antrag durch Beschluss aller
Templer in den Rang eines Templers aufgenommen werden.
Hier ist eine 2/3 Mehrheit aller Templer erforderlich.
(3) Templer
haben eine besondere Verantwortung in ihrem Verhalten.
(4) Templer müssen im IRC aktiv sein, ebenso auch im Spiel und im Forum.
Artikel IV. -Peacekeeper-
(1) Das
Gros der Holders of Peace besteht aus den
Peacekeepern.
(2) Ein
Novize wird durch Beschluss aller Peacekeeper und
Templer, auf Vorschlag seines Mentors, in den Rang
eines Peacekeepers erhoben.
(3) Ab
dem Rang eines Peacekeepers hat man das Recht Mentor
eines Novizen zu werden.
(4) Peacekeeper
haben volles Stimmrecht in der Allianz wenn nicht
explizit etwas anderes bestimmt ist.
(5) Peacekeeper
müssen im Forum aktiv sein, eine Aktivität
im IRC wird jedem nahe gelegt.
Artikel V. -Novizen-
(1) Neuzugänge
in die Allianz Holders of Peace beginnen mit dem Rang
eines Novizen
(2) Einem
Novizen wird schnellstmöglich ein Mentor zur
Seite gestellt.
(3) Novizen
haben kein Stimmrecht bei Abstimmungen der Allianz, können
jedoch ihre Meinung äußern. Bei
Abstimmungen im Forum können sich auch Novizen
beteiligen.
(4) Novizen
müssen im Forum aktiv sein, eine Aktivität
im IRC wird jedem nahe gelegt.
(5) Novizen fliegen nur mit Unterstützung Ihres Mentors oder eines Templers Angriffe.*
* Anmerkung: die Unterstützung ist nicht gleichzusetzen, mit einem Mitfliegen, sondern sieht vielmehr eine logistische Unterstützung vor.
Abschnitt
B: Entscheidungsbildung
Artikel VI. -Rat der Holders
of Peace-
(1) Der
Rat der Holders of Peace hat die Entscheidungsgewalt
innerhalb der Allianz.
(2) Der Rat vertritt die Allianz nach Außen hin, besonders in Fragen der
Allianzpolitik zu anderen Allianzen und Bündnisangelegenheiten.
(3) Der
Rat kann seine Entscheidungen von der
Allianzversammlung absichern lassen bzw. der
Allianzversammlung Entscheidungen überlassen.
(4) Der
Rat kann einzelne Mitglieder der Holders of Peace für
bestimmte Aufgaben einsetzen.
(5) Der
Rat ist im Zweifelsfall weisungsbefugt, muss aber auf
Nachfrage seine Handlungsweise vor den Holders of
Peace rechtfertigen. Vertretungsberechtigt ist jedes
Ratsmitglied allein.
(6) Der
Rat ist angehalten, die Aufgabenbereiche insofern
aufzuteilen, dass zwar jedes Mitglied des Rates
eigenständig handeln kann, aber jedes Mitglied
immer über alle Schritte informiert ist.
Artikel VII. -Stimmrecht im
Rat-
(1) Alle
Entscheidungen des Rates sind Mehrheitsentscheidungen
sofern nicht explizit anderes bestimmt wird.
(2) Der
Ausnahmezustand kann nur durch einstimmige
Entscheidung ausgerufen werden.
Artikel VIII.
-Allianzversammlungen-
(1) Zweiwöchentlich
findet eine Vollversammlung der Allianz im IRC statt.
(2) Entscheidungen,
die auf Allianzversammlungen getroffen werden, sind
bindend für die Holders of Peace.
(3) Beschlussfähig
ist die Allianzversammlung ab einer Anwesenheitsquote
von 33% (aufgerundet). Hierbei zählen alle
Anwesenden, nicht nur Stimmberechtigte.
(4) Entscheidungen
auf Allianzversammlungen können Entscheidungen
des Rates aufheben.
Artikel IX. -Stimmrecht auf
Allianzversammlungen-
(1) Sofern
nichts anders bestimmt ist, haben alle Anwesenden
Peacekeeper, Templer und Master of Peace das Recht zur
Stimmabgabe.
(2) Sofern
nichts anders bestimmt ist, werden alle Entscheidungen
mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen
getroffen.
Artikel X. -Beschlussbindung-
(1) Alle
Entscheidungen des Rates sind bindend für die
Holders of Peace, sofern nicht explizit etwas anderes
bestimmt ist oder sie gegen den Kodex verstoßen.
(2) Alle
Entscheidungen auf einer Allianzversammlung sind
bindend für die Holders of Peace, sofern nicht
explizit etwas anderes bestimmt ist oder sie gegen den
Kodex verstoßen.
(3) Entscheidungen
über Bündnisse und Kriege müssen durch
eine Abstimmung der ganzen Allianz ratifiziert werden.
(4) Der
Ausrufung des Ausnahmezustands muss eine Abstimmung im
Forum einher gehen, in der die Richtigkeit der
Entscheidung bestätigt wird.
(5) Änderungen
des Kodex bedürfen einer 2/3 Mehrheit aller
Allianzmitglieder.
Abschnitt
C: Verhalten
Artikel XI. -Allgemeine
Bestimmungen-
(1) Jedes
Mitglied der Holders of Peace ist auch gleichzeitig
ein Diplomat.
(2) Erste
Pflicht ist die Diplomatie und Verteidigung.
(3) Angriffe sind nur nach den Bestimmungen dieses Kodex erlaubt.
Artikel XII. -Verteidigungen-
(1) Die
Holders of Peace sind primär für eigene
Mitglieder zuständig.
(2) Im
Falle von freiliegenden Kapazitäten sind die
Holders of Peace gerne bereit, nach den Grundsätzen
dieses Kodex, jedem Antragsteller zu helfen. Sekundär
gilt dies für Bündnispartner der Holders of
Peace, tertiär für alle anderen.
(3) Durch
Beschluss der Allianzversammlung können ganze
Allianzen von jeglicher Hilfeleistung ausgenommen
werden.
(4) Mitglieder
von Kriegsparteien sind automatisch für die Dauer
des Krieges von jeglicher Hilfeleistung ausgenommen,
sofern sie keine Bündnispartner der Holders of
Peace sind.
Artikel XIII. -Angriffe-
(1) Definition:
Jede offensive Flottenbewegung. Es ist nicht relevant
ob die Flottenbewegung dazu geeignet ist bei Ziel
Schaden zu verursachen oder ob die Flotte beim Ziel
ankommt.
(2) Einzelne Angriffe sind den Holders of Peace gestattet, jedoch sollten sie
verantwortungsbewusst genutzt werden.
(3) Im
Zweifelsfall müssen sich alle Beteiligten an
einem Angriff vor den Master of Peace verantworten.
Artikel XIV. -Wellenangriffe-
(1) Definition:
Ein oder mehrere Angriffe eines oder mehrerer Spieler,
welche auf ein und das selbe Ziel innerhalb von 24
Stunden geflogen werden und mindestens aus zwei
Flotten bestehen, welche zu unterschiedlichen Zeiten
beim Ziel ankommen.
(2) Absichtliche Wellenangriffe werden streng verurteilt. Ein Mitglied der
Holders of Peace wird niemals wissentlich an einem Wellenangriff
teilnehmen.
(3) Die
Holders of Peace werden versuchen, Wellenangriffe auf
Hilfesuchende zu verhindern, sofern die Kapazitäten
es erlauben. Jedem Angegriffenen ist ein einzelner
Angriff zuzumuten, nur der unfaire Teil, die Wellen,
werden verteidigt, soweit möglich. Diese Einschränkung
gilt nicht für Mitglieder der Holders of Peace
oder Bündnispartner der Allianz.
Artikel XV. -Counter-
(1) Definition:
Ein Angriff, welcher als Reaktion auf einen Angriff
geschieht und dazu gedacht ist, den ursprünglichen
Angriff zu verhindern, Vergeltung zu üben oder
den Schaden des Ausgangsangriffs zu begrenzen.
(2) Auch Counter fallen unter die Beschränkungen des Artikel XIV.
(3) Counter auf Angriffe eines Hilfesuchenden werden durch die Holders of
Peace grundsätzlich nicht verteidigt wenn
a)
der auslösende Angriff
nicht unverzüglich abgebrochen wird und/oder
b)
der Counter durch
Provokationen und Beleidigungen seitens des
Angegriffenen hervorgerufen und unterstützt wurde
Ausgeschlossen sind hier Verteidigungen gegen Counter auf
Bündnispartner, innerhalb des Sektors bzw. Sektorbundes. Hier obliegt die
Entscheidung dem Einzelnen.
(4) Wird
der Ausgangsangriff zurück gezogen, so muss auch
der Counter zurück gezogen werden.
Artikel XVI.
-Ausnahmezustand-
(1) Der
Ausnahmezustand kann nur von allen Master of Peace
gemeinsam ausgerufen werden.
(2) Für
die Ausrufung des Ausnahmezustands müssen
triftige Gründe vorliegen, welche dieses Vorgehen
unumgänglich machen.
(3) Zeitgleich
mit der Ausrufung des Ausnahmezustands muss eine Erklärung
im Forum veröffentlicht werden, welche
a)
die Gründe für den
Ausnahmezustand
b)
die Situation innerhalb
derer es zu diesen Gründen gekommen ist
c)
die geplante Vorgehensweise enthält.
(4) Ebenso muss eine Abstimmung initiiert werden über die Rechtmäßigkeit
des Ausnahmezustands. Diese Abstimmung läuft bis zur Beendigung des
Ausnahmezustands, höchstens jedoch eine Woche. Hier entscheiden alle
Mitglieder der Allianz, ob der Ausnahmezustand bestehen bleibt oder ob er
wieder aufgehoben wird. Diese Abstimmung kann im IRC durchgeführt
werden, jedoch nur, wenn mindestens 66% aller Mitglieder der Allianz
anwesend sind. Stimmberechtigt ist jedes Mitglied der Holders of Peace.
(5) Der
Notstand endet automatisch mit der Beseitigung des
Grundes, wegen dem er ausgerufen wurde.
(6) Notstandsrechte
bedeuten, dass der Rat die Rechte von militärischen
Oberbefehlshabern erhält.
(7) Der
Rat ist berechtigt, Teile des Kodexes betreffend die
Verteidigungsgrundlagen oder Angriffseinschränkungen
für die Dauer eines Notstandes außer Kraft
zu setzen.
(8) Während
eines Notstandes können Ratsmitglieder nur mit
2/3-Mehrheit abgewählt werden.
Artikel XVII.
-Ehrenhaftigkeit-
(1) Das
Verhalten eines Mitglieds der Holders of Peace hat
immer ehrenhaft zu sein. Er hat andere immer zu
respektieren, auch im Forum, IRC und in
Hyperfunknachrichten.
(2) Wer
als Hetzer, Kriegstreiber oder beleidigend im Forum
auftritt, kann kein Holder of Peace sein, ein
Ehrenkodex muss gelebt werden, auch außerhalb
des Kampfes.
(3) Für Holders of Peace sind die Nutzungsbedingungen unbedingt
einzuhalten. Verstöße werden ausnahmslos dem DET gemeldet und
einhergehend mit möglichen Strafaktionen aus der Allianz Holders of Peace
ausgeschlossen.
(4) Ein
HoP-Mitglied muss auf ein angemessenes Verhältnis
von Kollektoren und Flotte achten da er sonst die
Schwachen nicht ausreichend schützen kann sondern
selber zum Ziel wird.
Artikel XVIII. -Verstöße
gegen den Kodex-
(1) Verstöße
gegen den Kodex werden von den Master of Peace
geahndet.
(2) Verrat ist das höchste Verbrechen und hat einen sofortigen Ausschluss
sowie gegebenenfalls Strafaktionen zur Folge.
Artikel XIX. -Austritt aus
der Allianz-
(1) Der
Austritt aus der Allianz ist jederzeit möglich.
Es sollte mindestens ein Master of Peace im Voraus
unter Nennung der Gründe informiert werden.
(2) Durch
den Austritt kann eine Bestrafung weder verhindert
noch verkürzt werden.
(3) Rückkehrer
sind wie Neuzugänge zu behandeln.
********** Anhänge **********
Appendix A: - Richtlinien für Allianzversammlungen -
§1: -Regelmäßigkeit-
I. Allianzversammlungen finden regelmäßig alle 2 Wochen statt.
II. Wochentag ist der Sonntag.
III. Sitzungsbeginn ist 20 Uhr.
IV. Der Zeitpunkt der nächsten ordentlichen Sitzung hat mindestens 1 Woche
vor Termin bekannt gegeben werden zu müssen. Dies geschieht entweder
a) im Forum oder
b) per Hyperfunknachricht an alle Mitglieder der Holders of Peace.
(V.) Außerordentliche Sitzungen werden kurzfristig anberaumt. Diese werden
per Hyperfunknachricht an alle Mitglieder der Holders of Peace bekannt
gegeben.
§2: -Sitzungsort-
Sitzungsort ist der interne Channel der Holders of Peace im IRC
§3: -Anwesenheitsberechtigte-
I. Anwesenheitsberechtigt sind alle Mitglieder der Holders of Peace.
II. Ebenso sind alle speziell von den Master of Peace für die entsprechende
Sitzung/den entsprechenden Tagesordnungspunkt eingeladenen Personen anwesenheitsberechtigt.
§4: -Tagesordnungspunkte-
Die Tagesordnungspunkte werden, wenn möglich, zuvor im Forum bekannt
gegeben.
§5: -Sitzungsleiter-
Zu Beginn der Sitzung wird ein Sitzungsleiter von den Master of Peace bestimmt.
§6: -Ablauf-
I. Bestimmung des Sitzungsleiters
II. Begrüßung durch den Sitzungsleiter und Eröffnung der Sitzung
III. Feststellung der Beschlussfähigkeit
IV. Vorstellung der Tagesordnungspunkte
V. Behandlung der Tagesordnungspunkte mit Diskussionen und
Abstimmungen
VI. Bestimmung des Protokollanten durch den Sitzungsleiter
§7: -Abstimmungen-
I. Je nach Verlauf der Diskussion werden vom Sitzungsleiter verschiedene
Abstimmungsmöglichkeiten vorgegeben.
II. Abstimmungsmodalitäten regelt Appendix B.
III. Das Ergebnis ist nach Verkündung durch den Sitzungsleiter amtlich.
§8: -Protokoll-
I. Nach jeder Sitzung wird ein Protokoll erstellt welches die
Tagesordnungspunkte enthält, ebenso wie einen kurzen Überblick über die
Diskussion und die Ergebnisse.
II. Das Protokoll wird zeitnah zum Ende der Sitzung im Forum veröffentlicht.
Appendix B: - Richtlinien für Abstimmungen -
§1 -Abstimmungen im IRC-
I. Abstimmungen in IRC finden grundsätzlich nur auf offiziell bekannt
gegebenen Sitzungen statt.
II. Stimmberechtigt sind alle anwesenden Master of Peace, Templer und
Peacekeeper. Novizen haben kein Stimmrecht. Diese Regelung gilt, sofern
der Kodex nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt.
III. In Sonderfällen kann die Stimmabgabe durch einen Vertreter von den
Master of Peace oder einen von Ihnen explizit bestelltes Mitglied der
Holders of Peace genehmigt bzw. vorgenommen werden.
IV. Zur Annahme eines Antrages ist die Mehrheit der abgegebenen Stimmen
erforderlich, sofern nicht im Kodex etwas anderes bestimmt ist.
V. Herrscht Stimmengleichheit zwischen zwei Alternativen, so gilt der Antrag
als abgelehnt.
VI. Enthaltungen sind unbeachtlich.
VII. Die Dauer der Abstimmung wird vom Sitzungsleiter vorgegeben. Dieser ist
angehalten, eine angemessene Zeitspanne zur Abgabe der Stimmen zu
erlauben, jedoch ohne dass die Abstimmung sich zu lange hinzieht.
§2 -Abstimmungen im Forum-
I. Stimmberechtigt sind alle Mitglieder der Holders of Peace, also auch
Novizen, unbeachtlich der Regelungen im Kodex.
II. Die Dauer der Abstimmung wird von den Master of Peace beschlossen,
sollte jedoch mindestens 3 Tage betragen, sofern im Kodex nichts anderes
bestimmt ist.
III. Zur Annahme eines Antrages ist die Mehrheit der abgegebenen Stimmen
erforderlich, sofern nicht im Kodex etwas anderes bestimmt ist.
IV. Herrscht Stimmengleichheit zwischen zwei Alternativen, so gilt der Antrag
als abgelehnt.
V. Enthaltungen sind unbeachtlich.
Appendix C: - Richtlinien für Beförderungen -
§1 -Noviziat-
I. Alle Neuzugänge bekleiden zunächst den Rang eines Novizen
II. Unter diese Regelung fallen auch alle ehemaligen Mitglieder der Holders of
Peace welche nach einer Zeit der Abwesenheit wieder aufgenommen
werden wollen.
III. Der Mentor lehrt seinem Novizen den Kodex und alle Dinge, die er braucht,
um zu einem vollwertigen Mitglied der Holders of Peace zu werden. Er hat
dafür zu sorgen, dass der Novize den Kodex verinnerlicht und sich
entsprechend den Richtlinien verhält.
IV. Erweist sich der Novize als fähig und würdig, so kann der Mentor ihn für
die Beförderung zum Peacekeeper vorschlagen. Darüber wird dann in einer
Allianzversammlung beraten.
V. Das Noviziat endet mit der Ernennung durch einen Master of Peace.
§2 -Templer-
I. Der Rang des Templer ist ein Ehrenrang innerhalb der Holders of Peace.
II. Verdiente Mitglieder der Holders of Peace können für den Rang des
Templers vorgeschlagen werden. Die Leistungen für die gesamte Allianz
sollten entsprechend groß sein und weit über das normale Maß eines
Holders of Peace heraus gehen.
III. Stimmen mindestens 2/3 aller Templer einer Ernennung zu so verkündet
ein Master of Peace die Entscheidung und erhebt den Peacekeeper in den
Rang eines Templers.
IV. Der Rang eines Templers bringt besondere Verantwortung mit sich und
jeder Templer sollte sich dessen bewusst sein, dass er als Beispiel für die
Holders of Peace steht. Daher hat ein Templer besondere Ansprüche an
sich zu stellen was sein Verhalten und seine Kodextreue angeht.
V. Auf Antrag kann einem Templer dieser Rang aberkannt werden wenn sich
mindestens 2/3 aller Templer dafür aussprechen.
§3 -Master of Peace-
I. Master of Peace werden ausschließlich durch die Allianz gewählt.
II. Kandidaten können nur Templer sein.
III. Der Rang tritt nach offizieller Verkündung des Wahlergebnis in Kraft.
Appendix D: - Richtlinien für Aktivität -
§1 -Aktivität im IRC-
I. Templer und Master of Peace haben regelmäßig im IRC aktiv zu sein.
II. Peacekeeper und Novizen sollten im IRC aktiv sein.
III. Ergeht eine Meldungspflicht nach §4 dieser Richtlinie, so kann ersatzweise
für Peacekeeper und Novizen eine andere Form der Meldung akzeptiert
werden sofern sie
a) rechtzeitig vor Ablauf der Frist eingeht und
b) eine Begründung für die Nichteinhaltung des geforderten Weges
enthält.
Auch bei Einhaltung des geforderten Weges muss diese Begründung vom
Fristsetzenden nicht akzeptiert werden.
IV. Sofern keine wichtigen Gründe dagegen sprechen trägt ein Mitglied der
Holders of Peace im IRC den Namen, den er auch im Spiel trägt sowie den
Allianz-Tag.
V. Ebenso wird ein Rangkürzel integriert sofern keine wichtigen Gründe
dagegen sprechen:
a) MoP / M – Master of Peace
b) T – Templer
c) Pk – Peacekeeper
d) N / n – Novize
e) MoD – Master of Diplomacy
f) MoL – Master of Lore
VI. Weitere Zusätze zum Namen sind erlaubt sofern sie keine Rang oder
Amtsbezeichnung der Holders of Peace imitieren oder anderweitig zu
Verwirrung führen.
§2 -Aktivität im Forum-
I. Jedes Mitglied der Holders of Peace hat im Allianzforum aktiv zu sein, also
regelmäßig die Beiträge zu lesen.
II. Jedes Mitglied der Holders of Peace hat sich im Allianzforum mit dem
Namen anzumelden, den er auch im Spiel trägt.
§3 -Aktivität im Spiel-
I. Jedes Mitglied der Holders of Peace hat im Spiel aktiv zu sein.
II. Jedes Mitglied der Holders of Peace hat darauf zu achten, die Datenbank
der Allianz möglichst aktuell zu halten.
§4 -Maßnahmen bei Inaktivität-
I. Mitgliedern der Holders of Peace kann durch die Master of Peace eine Frist
gesetzt werden innerhalb derer sie sich
a) im IRC,
b) im Forum oder
c) per Hyperfunknachricht
bei den Master of Peace oder einem von ihnen beauftragten Mitglied der
Holders of Peace unter Angabe des Grundes für die Abwesenheit zu
melden haben. Unterbleibt diese Meldung, so gelten sie als inaktiv.
II. Die Master of Peace können als inaktiv geltende Mitglieder der Holders of
Peace aus der Allianz entfernen.
Appendix E: - Richtlinien bei Beginn der Runde -
§1 -Führung der Holders of Peace-
I. Die Master of Peace der letzten Runde bleiben, sofern sie weiterhin zu den
Holders of Peace gehören, bis zur Wahl der neuen Rates im Amt.
II. Die Berater bleiben, sofern sie weiterhin zu den Holders of Peace gehören,
bis zur Wahl des neuen Rates im Amt.
III. Alle sonstigen vergebenen Ämter bleiben, weitere Allianzzugehörigkeit
vorausgesetzt, bis zur Wahl des neuen Rates im Amt.
§2 -Ränge der Holders of Peace-
I. Bis zur Wahl des Rates der Holders of Peace zu Beginn der neuen Runde
bleiben alle Ränge erhalten.
II. Nach Verkündung der Mitglieder des neuen Rates werden alle Templer zu
Peacekeepern zurück gestuft.
III. Anschließend ernennt der Rat mindestens 3 und bis zu 6 Templer.
IV. Weitere Templer werden von der dann entstandenen Gemeinschaft der
Templer vorgeschlagen und ernannt.
§3 -Außenpolitik-
I. Alle Bündnisse, Nicht-Angriffs-Pakte und Kriege der letzten Runde sind
nichtig und müssen neu geschlossen werden.
II. Bei Bestätigungen von Bündnissen und Kriegen der letzten Runde reicht
die Zustimmung des neuen Rates, eine erneute Abstimmung innerhalb der
Allianz ist nicht notwendig.
§4 -Konstitutionierende Allianzversammlung-
I. Es ist die Pflicht des Rates der Holders of Peace der vergangenen Runde
innerhalb von 21 Tagen nach Beginn der neuen Runde eine
konstitutionierende Allianzversammlung einzuberufen.
II. Die konstitutionierende Allianzversammlung muss mindestens eine Woche
vorher im Forum und über Hyperfunknachrichten angekündigt werden.
III. Sollte die konstitutionierende Allianzversammlung über keine
beschlussfähige Mehrheit verfügen, so hat ein neuer Termin innerhalb von
7 Tagen anberaumt zu werden. Diese Versammlung ist ungeachtet der
Voraussetzungen beschlussfähig.
§5 -Tagesordnungspunkte der konstitutionierenden
Allianzversammlung-
Die Tagesordnung der konstitutionierenden Allianzversammlung ist
festgeschrieben:
ToP 1. Feststellung der Beschlussfähigkeit
ToP 2. Wahl der Master of Peace
ToP 3. Entlassung der alten Master of Peace und Ernennung der neuen
ToP 4. Rückstufung der Templer zu Peacekeepern und Ernennung der
neuen Templer
ToP 5. Beförderung weiterer Templer
ToP 6. Ernennung der Berater des Rates
ToP 7. Feststellen der außenpolitischen Beziehungen
ToP 8. Weitere Themen (inklusive Protokoll und Bekanntgabe des
nächsten Termins)
Appendix F: - Richtlinien für die Ratsarbeit -
§1 -Informationspflicht-
I. Die Master of Peace sind verpflichtet untereinander notwendige
Informationen schnellstmöglich auszutauschen.
II. Ein Master of Peace hat keine Geheimnisse vor den anderen.
§2 -Assistenz-
I. Der Rat wird von bis zu zwei Beratern unterstützt.
II. Gewöhnlich sind dies:
a) Master of Diplomacy: Pflegt die diplomatischen Beziehungen und ist
Ansprechpartner für andere Allianzen. Er hat das Recht für die Allianz
Nicht-Angriffs-Pakte abzuschließen. (Außenminister)
b) Master of Lore: Für die Kodextreue der Mitglieder verantwortlich,
Ansprechpartner innerhalb der Allianz in Kodexfragen. (Innenminister)
III. Die Berater werden vom Rat eingesetzt.