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Der Kodex der Holders of Peace zum Download:
 

Kodex  der  Holders of Peace

Version 190904

Die Holders of Peace wurden auf dem Wunsch gegründet, eine starke, eng zusammen haltende Gemeinschaft zu bilden, welche sich um eine friedliche, faire und ehrenhafte Gesellschaft bemüht. Dies soll diese Verfassung und unser Verhalten erreichen und durch die Repräsentation unserer Ideale ein Beispiel für alle geben.

Abschnitt A: Struktur

Artikel I. -Struktur der Allianz-

Die Holders of Peace bestehen aus den:

a)   Master of Peace (MoP)

b)   Templern (T)

c)    Peacekeepern (PK)

d)   Novizen (N)

 

Artikel II. -Master of Peace-

(1)   Die Master of Peace bilden den Rat der Holders of Peace.

(2)   Es gibt drei Master of Peace.

(3)   Nur ein Templer kann zum Master of Peace gewählt werden.

(4)   Die Master of Peace werden zu Beginn einer Runde von allen stimmberechtigten Mitgliedern der Holders of Peace für die Dauer der gesamten Runde gewählt.

(5)   Verlangen 5 Holder of Peace begründet die Abwahl eines Ratsmitgliedes, so ist eine Abstimmung anzusetzen. Stimmt eine Mehrheit der Holder of Peace für die Abwahl, so ist ein neues Ratsmitglied zu wählen.

(6)   Eine unbegrenzte Wiederwahl ist möglich.

(7)   Master of Peace müssen im IRC aktiv sein, ebenso im Forum und im Spiel.

 

Artikel III. -Templer-

(1)   Die Templer sind die Gründer oder verdiente Mitglieder der Holders of Peace.

(2)   Ein Peacekeeper kann auf Antrag durch Beschluss aller Templer in den Rang eines Templers aufgenommen werden. Hier ist eine 2/3 Mehrheit aller Templer erforderlich.

(3)   Templer haben eine besondere Verantwortung in ihrem Verhalten.

(4)   Templer müssen im IRC aktiv sein, ebenso auch im Spiel und im Forum.

 

Artikel IV. -Peacekeeper-

(1)   Das Gros der Holders of Peace besteht aus den Peacekeepern.

(2)   Ein Novize wird durch Beschluss aller Peacekeeper und Templer, auf Vorschlag seines Mentors, in den Rang eines Peacekeepers erhoben.

(3)   Ab dem Rang eines Peacekeepers hat man das Recht Mentor eines Novizen zu werden.

(4)   Peacekeeper haben volles Stimmrecht in der Allianz wenn nicht explizit etwas anderes bestimmt ist.

(5)   Peacekeeper müssen im Forum aktiv sein, eine Aktivität im IRC wird jedem nahe gelegt.

 

Artikel V. -Novizen-

(1)   Neuzugänge in die Allianz Holders of Peace beginnen mit dem Rang eines Novizen

(2)   Einem Novizen wird schnellstmöglich ein Mentor zur Seite gestellt.

(3)   Novizen haben kein Stimmrecht bei Abstimmungen der Allianz, können jedoch ihre Meinung äußern. Bei Abstimmungen im Forum können sich auch Novizen beteiligen.

(4)   Novizen müssen im Forum aktiv sein, eine Aktivität im IRC wird jedem nahe gelegt.

(5)   Novizen fliegen nur mit Unterstützung Ihres Mentors oder eines Templers Angriffe.*


* Anmerkung: die Unterstützung ist nicht gleichzusetzen, mit einem Mitfliegen, sondern sieht vielmehr eine logistische Unterstützung vor.

 

Abschnitt B: Entscheidungsbildung

 

Artikel VI. -Rat der Holders of Peace-

(1)   Der Rat der Holders of Peace hat die Entscheidungsgewalt innerhalb der Allianz.

(2)   Der Rat vertritt die Allianz nach Außen hin, besonders in Fragen der
Allianzpolitik zu anderen Allianzen und Bündnisangelegenheiten.

(3)   Der Rat kann seine Entscheidungen von der Allianzversammlung absichern lassen bzw. der Allianzversammlung Entscheidungen überlassen.

(4)   Der Rat kann einzelne Mitglieder der Holders of Peace für bestimmte Aufgaben einsetzen.

(5)   Der Rat ist im Zweifelsfall weisungsbefugt, muss aber auf Nachfrage seine Handlungsweise vor den Holders of Peace rechtfertigen. Vertretungsberechtigt ist jedes Ratsmitglied allein.

(6)   Der Rat ist angehalten, die Aufgabenbereiche insofern aufzuteilen, dass zwar jedes Mitglied des Rates eigenständig handeln kann, aber jedes Mitglied immer über alle Schritte informiert ist.

 

Artikel VII. -Stimmrecht im Rat-

(1)   Alle Entscheidungen des Rates sind Mehrheitsentscheidungen sofern nicht explizit anderes bestimmt wird.

(2)   Der Ausnahmezustand kann nur durch einstimmige Entscheidung ausgerufen werden.

 

Artikel VIII. -Allianzversammlungen-

(1)   Zweiwöchentlich findet eine Vollversammlung der Allianz im IRC statt.

(2)   Entscheidungen, die auf Allianzversammlungen getroffen werden, sind bindend für die Holders of Peace.

(3)   Beschlussfähig ist die Allianzversammlung ab einer Anwesenheitsquote von 33% (aufgerundet). Hierbei zählen alle Anwesenden, nicht nur Stimmberechtigte.

(4)   Entscheidungen auf Allianzversammlungen können Entscheidungen des Rates aufheben.

 

Artikel IX. -Stimmrecht auf Allianzversammlungen-

(1)   Sofern nichts anders bestimmt ist, haben alle Anwesenden Peacekeeper, Templer und Master of Peace das Recht zur Stimmabgabe.

(2)   Sofern nichts anders bestimmt ist, werden alle Entscheidungen mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen getroffen.

 

Artikel X. -Beschlussbindung-

(1)   Alle Entscheidungen des Rates sind bindend für die Holders of Peace, sofern nicht explizit etwas anderes bestimmt ist oder sie gegen den Kodex verstoßen.

(2)   Alle Entscheidungen auf einer Allianzversammlung sind bindend für die Holders of Peace, sofern nicht explizit etwas anderes bestimmt ist oder sie gegen den Kodex verstoßen.

(3)   Entscheidungen über Bündnisse und Kriege müssen durch eine Abstimmung der ganzen Allianz ratifiziert werden.

(4)   Der Ausrufung des Ausnahmezustands muss eine Abstimmung im Forum einher gehen, in der die Richtigkeit der Entscheidung bestätigt wird.

(5)   Änderungen des Kodex bedürfen einer 2/3 Mehrheit aller Allianzmitglieder.


 

Abschnitt C: Verhalten

Artikel XI. -Allgemeine Bestimmungen-

(1)   Jedes Mitglied der Holders of Peace ist auch gleichzeitig ein Diplomat.

(2)   Erste Pflicht ist die Diplomatie und Verteidigung.

(3)   Angriffe sind nur nach den Bestimmungen dieses Kodex erlaubt.

 

Artikel XII. -Verteidigungen-

(1)   Die Holders of Peace sind primär für eigene Mitglieder zuständig.

(2)   Im Falle von freiliegenden Kapazitäten sind die Holders of Peace gerne bereit, nach den Grundsätzen dieses Kodex, jedem Antragsteller zu helfen. Sekundär gilt dies für Bündnispartner der Holders of Peace, tertiär für alle anderen.

(3)   Durch Beschluss der Allianzversammlung können ganze Allianzen von jeglicher Hilfeleistung ausgenommen werden.

(4)   Mitglieder von Kriegsparteien sind automatisch für die Dauer des Krieges von jeglicher Hilfeleistung ausgenommen, sofern sie keine Bündnispartner der Holders of Peace sind.

 

Artikel XIII. -Angriffe-

(1)   Definition: Jede offensive Flottenbewegung. Es ist nicht relevant ob die Flottenbewegung dazu geeignet ist bei Ziel Schaden zu verursachen oder ob die Flotte beim Ziel ankommt.

(2)   Einzelne Angriffe sind den Holders of Peace gestattet, jedoch sollten sie
verantwortungsbewusst genutzt werden.

(3)   Im Zweifelsfall müssen sich alle Beteiligten an einem Angriff vor den Master of Peace verantworten.

 

Artikel XIV. -Wellenangriffe-

(1)   Definition: Ein oder mehrere Angriffe eines oder mehrerer Spieler, welche auf ein und das selbe Ziel innerhalb von 24 Stunden geflogen werden und mindestens aus zwei Flotten bestehen, welche zu unterschiedlichen Zeiten beim Ziel ankommen.

(2)   Absichtliche Wellenangriffe werden streng verurteilt. Ein Mitglied der
Holders of Peace wird niemals wissentlich an einem Wellenangriff
teilnehmen.

(3)   Die Holders of Peace werden versuchen, Wellenangriffe auf Hilfesuchende zu verhindern, sofern die Kapazitäten es erlauben. Jedem Angegriffenen ist ein einzelner Angriff zuzumuten, nur der unfaire Teil, die Wellen, werden verteidigt, soweit möglich. Diese Einschränkung gilt nicht für Mitglieder der Holders of Peace oder Bündnispartner der Allianz.


 

Artikel XV. -Counter-

(1)   Definition: Ein Angriff, welcher als Reaktion auf einen Angriff geschieht und dazu gedacht ist, den ursprünglichen Angriff zu verhindern, Vergeltung zu üben oder den Schaden des Ausgangsangriffs zu begrenzen.

(2)   Auch Counter fallen unter die Beschränkungen des Artikel XIV.

(3)   Counter auf Angriffe eines Hilfesuchenden werden durch die Holders of
Peace grundsätzlich nicht verteidigt wenn

a)    der auslösende Angriff nicht unverzüglich abgebrochen wird und/oder

b)    der Counter durch Provokationen und Beleidigungen seitens des Angegriffenen hervorgerufen und unterstützt wurde

Ausgeschlossen sind hier Verteidigungen gegen Counter auf
Bündnispartner, innerhalb des Sektors bzw. Sektorbundes. Hier obliegt die
Entscheidung dem Einzelnen.

(4)   Wird der Ausgangsangriff zurück gezogen, so muss auch der Counter zurück gezogen werden.

 

Artikel XVI. -Ausnahmezustand-

(1)   Der Ausnahmezustand kann nur von allen Master of Peace gemeinsam ausgerufen werden.

(2)   Für die Ausrufung des Ausnahmezustands müssen triftige Gründe vorliegen, welche dieses Vorgehen unumgänglich machen.

(3)   Zeitgleich mit der Ausrufung des Ausnahmezustands muss eine Erklärung im Forum veröffentlicht werden, welche

a)    die Gründe für den Ausnahmezustand

b)    die Situation innerhalb derer es zu diesen Gründen gekommen ist

c)     die geplante Vorgehensweise enthält.

(4)   Ebenso muss eine Abstimmung initiiert werden über die Rechtmäßigkeit
des Ausnahmezustands. Diese Abstimmung läuft bis zur Beendigung des Ausnahmezustands, höchstens jedoch eine Woche. Hier entscheiden alle Mitglieder der Allianz, ob der Ausnahmezustand bestehen bleibt oder ob er wieder aufgehoben wird. Diese Abstimmung kann im IRC durchgeführt werden, jedoch nur, wenn mindestens 66% aller Mitglieder der Allianz anwesend sind. Stimmberechtigt ist jedes Mitglied der Holders of Peace.

(5)   Der Notstand endet automatisch mit der Beseitigung des Grundes, wegen dem er ausgerufen wurde.

(6)   Notstandsrechte bedeuten, dass der Rat die Rechte von militärischen Oberbefehlshabern erhält.

(7)   Der Rat ist berechtigt, Teile des Kodexes betreffend die Verteidigungsgrundlagen oder Angriffseinschränkungen für die Dauer eines Notstandes außer Kraft zu setzen.

(8)   Während eines Notstandes können Ratsmitglieder nur mit 2/3-Mehrheit abgewählt werden.


 

Artikel XVII. -Ehrenhaftigkeit-

(1)   Das Verhalten eines Mitglieds der Holders of Peace hat immer ehrenhaft zu sein. Er hat andere immer zu respektieren, auch im Forum, IRC und in Hyperfunknachrichten.

(2)   Wer als Hetzer, Kriegstreiber oder beleidigend im Forum auftritt, kann kein Holder of Peace sein, ein Ehrenkodex muss gelebt werden, auch außerhalb des Kampfes.

(3)   Für Holders of Peace sind die Nutzungsbedingungen unbedingt einzuhalten. Verstöße werden ausnahmslos dem DET gemeldet und einhergehend mit möglichen Strafaktionen aus der Allianz Holders of Peace ausgeschlossen.

(4)   Ein HoP-Mitglied muss auf ein angemessenes Verhältnis von Kollektoren und Flotte achten da er sonst die Schwachen nicht ausreichend schützen kann sondern selber zum Ziel wird.

 

Artikel XVIII. -Verstöße gegen den Kodex-

(1)   Verstöße gegen den Kodex werden von den Master of Peace geahndet.

(2)   Verrat ist das höchste Verbrechen und hat einen sofortigen Ausschluss sowie gegebenenfalls Strafaktionen zur Folge.

 

Artikel XIX. -Austritt aus der Allianz-

(1)   Der Austritt aus der Allianz ist jederzeit möglich. Es sollte mindestens ein Master of Peace im Voraus unter Nennung der Gründe informiert werden.

(2)   Durch den Austritt kann eine Bestrafung weder verhindert noch verkürzt werden.

(3)   Rückkehrer sind wie Neuzugänge zu behandeln.



********** Anhänge **********

Appendix A: - Richtlinien für Allianzversammlungen -

§1: -Regelmäßigkeit-

I.   Allianzversammlungen finden regelmäßig alle 2 Wochen statt.

II.   Wochentag ist der Sonntag.

III.   Sitzungsbeginn ist 20 Uhr.

IV.   Der Zeitpunkt der nächsten ordentlichen Sitzung hat mindestens 1 Woche vor Termin bekannt gegeben werden zu müssen. Dies geschieht entweder

a)   im Forum oder

b)   per Hyperfunknachricht an alle Mitglieder der Holders of Peace.

(V.)   Außerordentliche Sitzungen werden kurzfristig anberaumt. Diese werden per Hyperfunknachricht an alle Mitglieder der Holders of Peace bekannt gegeben.

§2: -Sitzungsort-

   Sitzungsort ist der interne Channel der Holders of Peace im IRC

§3: -Anwesenheitsberechtigte-

I.   Anwesenheitsberechtigt sind alle Mitglieder der Holders of Peace.

II.   Ebenso sind alle speziell von den Master of Peace für die entsprechende Sitzung/den entsprechenden Tagesordnungspunkt eingeladenen Personen anwesenheitsberechtigt.

§4: -Tagesordnungspunkte-

   Die Tagesordnungspunkte werden, wenn möglich, zuvor im Forum bekannt gegeben.

§5: -Sitzungsleiter-

   Zu Beginn der Sitzung wird ein Sitzungsleiter von den Master of Peace bestimmt.

§6: -Ablauf-

I.   Bestimmung des Sitzungsleiters

II.   Begrüßung durch den Sitzungsleiter und Eröffnung der Sitzung

III.   Feststellung der Beschlussfähigkeit

IV.   Vorstellung der Tagesordnungspunkte

V.   Behandlung der Tagesordnungspunkte mit Diskussionen und Abstimmungen

VI.   Bestimmung des Protokollanten durch den Sitzungsleiter

§7: -Abstimmungen-

I.   Je nach Verlauf der Diskussion werden vom Sitzungsleiter verschiedene Abstimmungsmöglichkeiten vorgegeben.

II.   Abstimmungsmodalitäten regelt Appendix B.

III.   Das Ergebnis ist nach Verkündung durch den Sitzungsleiter amtlich.

§8: -Protokoll-

I.   Nach jeder Sitzung wird ein Protokoll erstellt welches die Tagesordnungspunkte enthält, ebenso wie einen kurzen Überblick über die Diskussion und die Ergebnisse.

II.   Das Protokoll wird zeitnah zum Ende der Sitzung im Forum veröffentlicht.

Appendix B: - Richtlinien für Abstimmungen -

§1 -Abstimmungen im IRC-

I.   Abstimmungen in IRC finden grundsätzlich nur auf offiziell bekannt gegebenen Sitzungen statt.

II.   Stimmberechtigt sind alle anwesenden Master of Peace, Templer und Peacekeeper. Novizen haben kein Stimmrecht. Diese Regelung gilt, sofern der Kodex nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt.

III.   In Sonderfällen kann die Stimmabgabe durch einen Vertreter von den Master of Peace oder einen von Ihnen explizit bestelltes Mitglied der Holders of Peace genehmigt bzw. vorgenommen werden.

IV.   Zur Annahme eines Antrages ist die Mehrheit der abgegebenen Stimmen erforderlich, sofern nicht im Kodex etwas anderes bestimmt ist.

V.   Herrscht Stimmengleichheit zwischen zwei Alternativen, so gilt der Antrag als abgelehnt.

VI.   Enthaltungen sind unbeachtlich.

VII.   Die Dauer der Abstimmung wird vom Sitzungsleiter vorgegeben. Dieser ist angehalten, eine angemessene Zeitspanne zur Abgabe der Stimmen zu erlauben, jedoch ohne dass die Abstimmung sich zu lange hinzieht.

§2 -Abstimmungen im Forum-

I.   Stimmberechtigt sind alle Mitglieder der Holders of Peace, also auch Novizen, unbeachtlich der Regelungen im Kodex.

II.   Die Dauer der Abstimmung wird von den Master of Peace beschlossen, sollte jedoch mindestens 3 Tage betragen, sofern im Kodex nichts anderes bestimmt ist.

III.   Zur Annahme eines Antrages ist die Mehrheit der abgegebenen Stimmen erforderlich, sofern nicht im Kodex etwas anderes bestimmt ist.

IV.   Herrscht Stimmengleichheit zwischen zwei Alternativen, so gilt der Antrag als abgelehnt.

V.   Enthaltungen sind unbeachtlich.

Appendix C: - Richtlinien für Beförderungen -

§1 -Noviziat-

I.   Alle Neuzugänge bekleiden zunächst den Rang eines Novizen

II.   Unter diese Regelung fallen auch alle ehemaligen Mitglieder der Holders of Peace welche nach einer Zeit der Abwesenheit wieder aufgenommen werden wollen.

III.   Der Mentor lehrt seinem Novizen den Kodex und alle Dinge, die er braucht, um zu einem vollwertigen Mitglied der Holders of Peace zu werden. Er hat dafür zu sorgen, dass der Novize den Kodex verinnerlicht und sich entsprechend den Richtlinien verhält.

IV.   Erweist sich der Novize als fähig und würdig, so kann der Mentor ihn für die Beförderung zum Peacekeeper vorschlagen. Darüber wird dann in einer Allianzversammlung beraten.

V.   Das Noviziat endet mit der Ernennung durch einen Master of Peace.

§2 -Templer-

I.   Der Rang des Templer ist ein Ehrenrang innerhalb der Holders of Peace.

II.   Verdiente Mitglieder der Holders of Peace können für den Rang des Templers vorgeschlagen werden. Die Leistungen für die gesamte Allianz sollten entsprechend groß sein und weit über das normale Maß eines Holders of Peace heraus gehen.

III.   Stimmen mindestens 2/3 aller Templer einer Ernennung zu so verkündet ein Master of Peace die Entscheidung und erhebt den Peacekeeper in den Rang eines Templers.

IV.   Der Rang eines Templers bringt besondere Verantwortung mit sich und jeder Templer sollte sich dessen bewusst sein, dass er als Beispiel für die Holders of Peace steht. Daher hat ein Templer besondere Ansprüche an sich zu stellen was sein Verhalten und seine Kodextreue angeht.

V.   Auf Antrag kann einem Templer dieser Rang aberkannt werden wenn sich mindestens 2/3 aller Templer dafür aussprechen.

§3 -Master of Peace-

I.   Master of Peace werden ausschließlich durch die Allianz gewählt.

II.   Kandidaten können nur Templer sein.

III.   Der Rang tritt nach offizieller Verkündung des Wahlergebnis in Kraft.

Appendix D: - Richtlinien für Aktivität -

§1 -Aktivität im IRC-

I.   Templer und Master of Peace haben regelmäßig im IRC aktiv zu sein.

II.   Peacekeeper und Novizen sollten im IRC aktiv sein.

III.   Ergeht eine Meldungspflicht nach §4 dieser Richtlinie, so kann ersatzweise für Peacekeeper und Novizen eine andere Form der Meldung akzeptiert werden sofern sie

a)   rechtzeitig vor Ablauf der Frist eingeht und

b)   eine Begründung für die Nichteinhaltung des geforderten Weges enthält.

   Auch bei Einhaltung des geforderten Weges muss diese Begründung vom Fristsetzenden nicht akzeptiert werden.

IV.   Sofern keine wichtigen Gründe dagegen sprechen trägt ein Mitglied der Holders of Peace im IRC den Namen, den er auch im Spiel trägt sowie den Allianz-Tag.

V.   Ebenso wird ein Rangkürzel integriert sofern keine wichtigen Gründe dagegen sprechen:

a)   MoP / M – Master of Peace

b)   T – Templer

c)   Pk – Peacekeeper

d)   N / n – Novize

e)   MoD – Master of Diplomacy

f)   MoL – Master of Lore

VI.   Weitere Zusätze zum Namen sind erlaubt sofern sie keine Rang oder Amtsbezeichnung der Holders of Peace imitieren oder anderweitig zu Verwirrung führen.

§2 -Aktivität im Forum-

I.   Jedes Mitglied der Holders of Peace hat im Allianzforum aktiv zu sein, also regelmäßig die Beiträge zu lesen.

II.   Jedes Mitglied der Holders of Peace hat sich im Allianzforum mit dem Namen anzumelden, den er auch im Spiel trägt.

§3 -Aktivität im Spiel-

I.   Jedes Mitglied der Holders of Peace hat im Spiel aktiv zu sein.

II.   Jedes Mitglied der Holders of Peace hat darauf zu achten, die Datenbank der Allianz möglichst aktuell zu halten.

§4 -Maßnahmen bei Inaktivität-

I.   Mitgliedern der Holders of Peace kann durch die Master of Peace eine Frist gesetzt werden innerhalb derer sie sich

a)   im IRC,

b)   im Forum oder

c)   per Hyperfunknachricht

   bei den Master of Peace oder einem von ihnen beauftragten Mitglied der Holders of Peace unter Angabe des Grundes für die Abwesenheit zu melden haben. Unterbleibt diese Meldung, so gelten sie als inaktiv.

II.   Die Master of Peace können als inaktiv geltende Mitglieder der Holders of Peace aus der Allianz entfernen.

Appendix E: - Richtlinien bei Beginn der Runde -

§1 -Führung der Holders of Peace-

I.   Die Master of Peace der letzten Runde bleiben, sofern sie weiterhin zu den Holders of Peace gehören, bis zur Wahl der neuen Rates im Amt.

II.   Die Berater bleiben, sofern sie weiterhin zu den Holders of Peace gehören, bis zur Wahl des neuen Rates im Amt.

III.   Alle sonstigen vergebenen Ämter bleiben, weitere Allianzzugehörigkeit vorausgesetzt, bis zur Wahl des neuen Rates im Amt.

§2 -Ränge der Holders of Peace-

I.   Bis zur Wahl des Rates der Holders of Peace zu Beginn der neuen Runde bleiben alle Ränge erhalten.

II.   Nach Verkündung der Mitglieder des neuen Rates werden alle Templer zu Peacekeepern zurück gestuft.

III.   Anschließend ernennt der Rat mindestens 3 und bis zu 6 Templer.

IV.   Weitere Templer werden von der dann entstandenen Gemeinschaft der Templer vorgeschlagen und ernannt.

§3 -Außenpolitik-

I.   Alle Bündnisse, Nicht-Angriffs-Pakte und Kriege der letzten Runde sind nichtig und müssen neu geschlossen werden.

II.   Bei Bestätigungen von Bündnissen und Kriegen der letzten Runde reicht die Zustimmung des neuen Rates, eine erneute Abstimmung innerhalb der Allianz ist nicht notwendig.

§4 -Konstitutionierende Allianzversammlung-

I.   Es ist die Pflicht des Rates der Holders of Peace der vergangenen Runde innerhalb von 21 Tagen nach Beginn der neuen Runde eine konstitutionierende Allianzversammlung einzuberufen.

II.   Die konstitutionierende Allianzversammlung muss mindestens eine Woche vorher im Forum und über Hyperfunknachrichten angekündigt werden.

III.   Sollte die konstitutionierende Allianzversammlung über keine beschlussfähige Mehrheit verfügen, so hat ein neuer Termin innerhalb von 7 Tagen anberaumt zu werden. Diese Versammlung ist ungeachtet der Voraussetzungen beschlussfähig.

§5 -Tagesordnungspunkte der konstitutionierenden Allianzversammlung-

   Die Tagesordnung der konstitutionierenden Allianzversammlung ist festgeschrieben:

ToP 1.   Feststellung der Beschlussfähigkeit

ToP 2.   Wahl der Master of Peace

ToP 3.   Entlassung der alten Master of Peace und Ernennung der neuen

ToP 4.   Rückstufung der Templer zu Peacekeepern und Ernennung der neuen Templer

ToP 5.   Beförderung weiterer Templer

ToP 6.   Ernennung der Berater des Rates

ToP 7.   Feststellen der außenpolitischen Beziehungen

ToP 8.   Weitere Themen (inklusive Protokoll und Bekanntgabe des nächsten Termins)

Appendix F: - Richtlinien für die Ratsarbeit -

§1 -Informationspflicht-

I.   Die Master of Peace sind verpflichtet untereinander notwendige Informationen schnellstmöglich auszutauschen.

II.   Ein Master of Peace hat keine Geheimnisse vor den anderen.

§2 -Assistenz-

I.   Der Rat wird von bis zu zwei Beratern unterstützt.

II.   Gewöhnlich sind dies:

a)   Master of Diplomacy: Pflegt die diplomatischen Beziehungen und ist Ansprechpartner für andere Allianzen. Er hat das Recht für die Allianz Nicht-Angriffs-Pakte abzuschließen. (Außenminister)

b)   Master of Lore: Für die Kodextreue der Mitglieder verantwortlich, Ansprechpartner innerhalb der Allianz in Kodexfragen. (Innenminister)

III.   Die Berater werden vom Rat eingesetzt.